„Radfahrer aus dem Venn“ verlangt einen Euro Schadensersatz

<p>„Radfahrer aus dem Venn“ verlangt einen Euro Schadensersatz</p>
Illustrationsfoto: belga

Der Radfahrer ist der Ansicht, dass das in den sozialen Netzwerken veröffentlichte Video ihm geschadet habe. In Abwesenheit des Betroffenen erklärte sein Anwalt, dass er sich ausgelacht und bedroht gefühlt habe, berichtet die RTBF. Zudem habe er sein Fahrrad nicht mehr aus der Garage geholt. Er forderte für seinen Mandanten eine Entschädigung in der Höhe des Wertes des Fahrrads (4.500 Euro), kündigte aber vor Gericht an, dass er sich mit einem symbolischen Euro zufrieden geben würde. Auf diese Weise wolle er aufzeigen, dass man nicht alles in den sozialen Medien veröffentlichen dürfe.

Der Anwalt des Vaters des Mädchens, der vor Gericht erschien, plädierte auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Video sei an einem öffentlichen Ort gedreht worden. Diese Szene hätte jede anwesende Person sehen können. Das Video enthalte eine Information: das unangemessene Verhalten eines Radfahrers auf einem verschneiten Weg. Dieses Verhalten habe für Diskussionen gesorgt. Die Information sei daher von öffentlichem Interesse gewesen, zitiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk abschließend aus der Verhandlung.

Das Urteil wurde für den 13. September angekündigt. (ab)

Kommentare

  • Der Radfahrer kann froh sein, dass nur ein Video veröffentlicht wurde, und er nicht Empfänger gespielt hat. Es sollte eine Lehre für viele Radfahrer sein. Wenn man oft sieht, wie die sich auf Straßen oder auf Waldwegen benehmen, könnte es nicht schaden, mal darüber nachzudenken.

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