Weil er 2017 und 2021 gleich zweimal wegen des Erwerbs und des Besitzes von kinderpornografischem Material erwischt wurde, wurde ein 58-jähriger Raerener zu einer zu zwei Dritteln ausgesetzten Haftstrafe von einem Jahr sowie 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Außerdem wurden dem Mann für fünf Jahre seine bürgerlichen Rechte entzogen sowie der Kontakt zu Minderjährigen verboten.
Während die Schwere der Tat und die Menge des sichergestellten Materials gegen den 58-Jährigen sprachen, wurde ihm zugute gehalten, dass er in stabilen Verhältnissen lebe. (jph)
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren