In Ostbelgien wird keine Tradition wehen: Das Aufstellen von Maibäumen ist verboten

<p>Der Maibaum gehört für viele zum 1. Mai dazu. In diesem Jahr ist das Aufstellen der Bäume, die hierzulande als Liebesbeweis gelten, wegen Corona aber nicht gestattet.</p>
Der Maibaum gehört für viele zum 1. Mai dazu. In diesem Jahr ist das Aufstellen der Bäume, die hierzulande als Liebesbeweis gelten, wegen Corona aber nicht gestattet. | Foto: dpa

„Das Schlagen und Aufstellen von Maibäumen, egal welcher Größe, ist eine nicht essenzielle Tätigkeit und daher zurzeit untersagt“, erklärt Olivier Colling auf Grenz-Echo-Nachfrage. Wer trotz Verbots einen Maibaum im Wald schlägt – was übrigens auch in Normalzeiten nicht gestattet ist und geahndet wird – und anschließend irgendwo aufstellt, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch ein Bußgeld. „Wen wir erwischen, der wird protokolliert“, unterstreicht der Hauptinspektor der Eifelpolizei.

Genau wie im Süden der DG wird auch im Norden das Aufstellen der Liebesbotschaft nicht geduldet. „Wir verfahren mit der ganzen Sache wie unsere Kollegen aus der Eifel“, berichtet Christian Colles, seines Zeichens Kommissar bei der Polizeizone Weser-Göhl, auf Nachfrage.

Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs, ruft derweil noch einmal in Erinnerung, dass trotz der vorliegenden Exit-Strategie der Föderalregierung um Premierministerin Sophie Wilmès (MR) „die Regeln noch immer klar sind“ und sich ggf. erst ab dem 4. Mai ändern könnten. Soll heißen: Das Ausgehverbot, das im ministeriellen Erlass zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus verankert ist, hat weiterhin Bestand. Abgesehen davon bestehe auch ebenso noch das Versammlungsverbot. In den Mai tanzen und mit Freunden grillen ist also genau so tabu, wie das Schlagen und Aufstellen von Maibäumen.

Nach möglichen Schlupflöchern im Gesetz zu suchen, um die Ausgangsbeschränkungen zu umgehen, sei verschwendete Zeit. Denn die Chancen auf Erfolg sind laut Andrea Tilgenkamp ziemlich gering. Wer zum Beispiel versuche, die Nacht- und Nebelaktion in Sportklamotten durchzuziehen, sei nicht „safe“. Zwar dürfe man derzeit zu zweit im Wald Sport treiben, „ich denke aber, dass kein Richter so naiv ist, dass er ihnen glaubt, dass das Sporttreiben mit dem Schleppen eines Baumes einhergeht“, so die Juristin.

Wegen Corona dürfen in diesem Jahr also keine Maibäume verschenkt werden – oder etwa doch? Andrea Tilgenkamp hat da spontan einen Vorschlag: „Denjenigen, die nun partout nicht auf einen Maibaum verzichten möchten, rate ich zum Beispiel an, beim Joggen ein Bild eines schönen Baumes zu machen und dieses Foto der Geliebten per WhatsApp zu schicken. Alternativ kann man auch beim Sport im Wald die Maiennacht singen und sich dabei filmen. Der Kreativität sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt – vor allem nicht im Digitalzeitalter.“ Aber Achtung: Wer im Wald „sporten“ will, muss sich dorthin zu Fuß begeben. „Denn mit dem Pkw an ein Plätzchen fahren, wo es besonders schöne Bäume gibt, ist derzeit nicht erlaubt.“

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