Im Posteingang eines herkömmlichen E-Mail-Kontos erscheinen diese Bußgelder jedoch nicht. Dazu benötigt man eine sogenannte eBox, ein gesichertes Internetportal, das für jeden Bürger zugänglich ist.
Konkret können gewisse Verkehrsverstöße direkt über dieses Nachrichtensystem weitergeleitet werden. Dazu gehören Geschwindigkeitsübertretungen, Telefonieren am Steuer, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes usw.
Die Idee hinter dieser eBox ist einfach: Man erhält einen Einblick in seine persönlichen Akten. Alle Dokumente der verschiedenen Föderalministerien, aber auch der Gemeinden, Regionen und öffentlichen Einrichtungen für soziale Sicherheit werden so an einem Ort zusammengeführt. Mit jeder neuen Nachricht in der eBox wird zusätzlich eine Benachrichtigung an die private E-Mail-Adresse des Bürgers gesendet. So verpasst der Benutzer keine Information.
Die Registrierung erfolgt auf der Webseite von Mycitizenebox, z. B. über ein Ausweislesegerät oder die itsme-App. Rund 830.000 Benutzer haben sich bereits angemeldet. „Wir beobachten eine rasche Zunahme der eBox-Aktivierungen bei den Bürgern“, so Philippe De Backer (Open VLD), Minister für Digitalisierung. Vorläufig können nur Bürger dieses Verfahren nutzen, aber man arbeite an einer Lösung, damit zukünftig auch Unternehmen ihre Strafzettel auf diese Art erhalten können.
Mit der eBox erreichen die Bußgelder die Bürger noch schneller. „Es gibt keine Druck- oder Versandverzögerungen mehr. Sobald das Bußgeld eingetragen ist, kann es sofort gesendet und empfangen werden“, betont ein Pressesprecher des Justizministeriums. Diese Alternative bietet außerdem zwei weitere Vorteile: eine geringere Arbeitsbelastung und weniger Papierverbrauch.
Sobald der Bußgeldbescheid in die eBox eingegangen ist, kann die Zahlung auch digital über die Webseite oder den QR-Code getätigt werden. Die Bürger können ihre Bußgelder somit verwalten und bezahlen, wo und wann immer sie wollen. Dies sollte auch dazu beitragen, Zahlungsverzug und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Es wird jedoch nicht sofort auf ein ausschließlich digitales Versenden der Strafzettel umgeschaltet. „Wir beginnen mit einer Übergangszeit, in der man seine Geldbuße auf Papier und in digitaler Form erhält“, heißt es aus dem Justizministerium. Sollte der „Verkehrssünder“ nicht auf den Strafzettel reagieren oder einfach nur versäumen, in die eBox zu schauen, erhält er eine Mahnung in beiden Formaten.
Neben den föderalen Diensten nutzen bisher nur einige flämische und Brüsseler Gemeinden das System. Doch das könnte sich bald ändern. „Mehrere Dutzend Gemeinden und einige Provinzen bereiten sich auf den Anschluss an die eBox vor“, heißt es aus dem Kabinett von Minister De Backer. Die Behörden bauen ihr Angebot außerdem immer weiter aus. Seit dem 1. Oktober ist beispielsweise auch der Steuerbescheid in der eBox einsehbar, und ab Mitte März sollen Dokumente zur Anpassung des Pensionsbetrags dort zu finden sein. (alno)

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