Klar ist: Nicht die Menschen mit einer üblichen Pension oder Zusatzrente (wie Gruppenversicherungen etc.) werden von der Post an ihrem Wohnsitz aufgesucht, sondern all jene, die eine sogenannte Einkommensgarantie für Betagte (kurz EGB) erhalten, damit der gesetzlich festgelegte Betrag zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards erreicht wird.
Dabei handelt es sich also um eine Leistung für Personen über 65 Jahre, die über keine ausreichenden Finanzmittel verfügen. Das können Rentner sein, die keine vollständige Rentenanspruch aufgebaut haben als auch Personen, die beispielsweise nie gearbeitet haben (weil sie etwa dazu nicht in der Lage waren). Der Betrag der EGB beläuft sich für Alleinstehende derzeit auf 1.131,78 Euro und für Zusammenlebende auf 754,52 Euro.
Die Bewilligung der Einkommensgarantie setzt – neben der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatuts – voraus, dass eine Bedürftigkeit des Antragstellers besteht. So werden das Kapital (Ersparnisse, Immobilien, Schenkungen, Verkäufe usw.) mit angerechnet, teilte der Rentendienst der Stadt Eupen mit. Die Voraussetzung ist, dass sich die Begünstigten physisch im Land aufhalten. Deswegen wurde auch die Post mit der Aufenthaltskontrolle beauftragt. (mv)
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