Gericht weist Böhmermanns Unterlassungsklage ab

<p>Jan Böhmermann nahm nicht an der Verhandlung teil.</p>
Jan Böhmermann nahm nicht an der Verhandlung teil. | Foto: dpa

Das Kanzleramt hatte aber ohnehin angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen. Weder Böhmermann noch Merkel nahmen an der Gerichtsverhandlung am Dienstag teil.

Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies ist offensichtlich aber mit der vorherigen Ankündigung des Kanzleramts nicht mehr gegeben. Böhmermann hatte das „Schmähgedicht“ gegen Erdogan Ende März 2016 in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat ausgelöst. Die Kanzlerin kritisierte die Verse zunächst als „bewusst verletzend“. Später bezeichnete sie selber diese Kritik als „Fehler“.

Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung der Sendung rechtliche Schritte verlangt.

Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen hatte vor dem Prozess argumentiert, die Kritik Merkels stelle eine „nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung“ dar. Böhmermann sehe seine Grundrechte auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt. Es sei nicht zu akzeptieren, dass sich die Bundesregierung „aus politischen Gründen mit juristischen Bewertungen in die freie und unabhängige Rechtsprechung einmischt.“

Laut Geulen stand Böhmermann zeitweise unter Polizeischutz. Die Polizei habe ihn informiert, dass von türkischer Seite eine „Bestrafungsaktion“ gegen ihn und sein privates Umfeld vorbereitet werde. Er habe auch seine Wohnung wechseln müssen.

Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung der Sendung rechtliche Schritte verlangt. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte „ehrverletzende“ Passagen des Gedichts zu wiederholen. (dpa)

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