Wenn Oldtimer zum „TÜV“ müssen

<p>Das Thema Oldtimer interessiert viele Ostbelgier.</p>
Das Thema Oldtimer interessiert viele Ostbelgier. | Foto: Archiv

Darüber erhalten Interessenten bei einem Info-Abend des AMC St.Vith am Mittwoch, 17. April, in Wiesenbach Auskunft aus erster Hand.

In der Wallonischen Region, einschließlich der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG), sind mittlerweile die neuen Vorschriften zur technischen Überprüfung (Auto-Sécurité) von Oldtimern in Kraft getreten. Die Autos der betreffenden Jahrgänge sollten demzufolge also regelmäßig zum „TÜV“.

Mindestens alle zwei Jahre eine vollständige technische Überprüfung

„Jeder Besitzer eines Fahrzeugs mit Oldtimer-Zulassung muss mindestens alle zwei Jahre zu einer vollständigen technischen Überprüfung vorfahren“, klärt Jérôme Kirsch vom AMC St.Vith auf. Er kennt sich als Oldtimer-Fahrer in dieser Materie aus. Ganze 25 Seiten stark ist das neue Regelwerk der Wallonischen Region zu diesem Thema. Tatsache ist aber auch, dass sich trotz der verschärften Umweltauflagen historische Fahrzeuge auch in Ostbelgien weiterhin großer Beliebtheit erfreuen.

Wer möchte, kann mit weiteren Fachleuten dieses wichtige Anliegen erörtern. Gelegenheit dazu gibt es beim Info-Abend am Mittwoch, 17. April, um 20 Uhr im Saal Wisonbrona in Wiesenbach (St. Vith). Hier wird Peeter Henning, der Geschäftsführer des Landesverbandes für Oldtimer-Fahrzeuge (FBVA-BFOV), die aktuellen Neuerungen vorstellen. Derweil wird Freddy Trost die Oldtimer-Versicherungen näher erläutern. Im einzelnen geht es um Aspekte wie Oldtimer-TÜV, Oldtimer-Statut (25-30 und über 30 Jahre), Oldtimer-Kasko u. a. m. (red)

Der Eintritt ist frei. Infos/Kontakt: Jérôme Kirsch (Tel 0478/53 00 92, nach 18 Uhr) und Website des AMC St.Vith (www.amcstvith.be).

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