Der junge Frau war 2014 unter dem Einfluss ihres Freundes aus Antwerpen nach Syrien gereist. Dort gebar sie im Oktober 2015 einen Sohn. Der Vater des Kindes soll zuvor in der Nähe der IS-Hochburg Raqqqa getötet worden sein, wurde aber 2016 wegen der Teilnahme an terroristischen Aktivitäten zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Nach Angaben ihres Anwalts erkannte die Angeklagte bereits nach seinem Tod, dass sie im Kalifat nichts zu suchen hatte. Ende Dezember 2016 tauchte die Frau an der syrisch-türkischen Grenze auf. Sie war im Begriff, ein zweites Mal Mutter zu werden, und wollte nach Hause zurückkehren.
Bei ihrer Ankunft Ende März 2017 am Brüsseler Flughafen wurde sie festgenommen. Ihr jüngstes Kind war kaum einen Monat alt. Am nächsten Tag erließ der Untersuchungsrichter in Brügge wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung Haftbefehl.
Am 26. September 2017 entschied die Ratskammer, dass die Frau das Gefängnis verlassen darf. Der Bericht des Gerichtspsychiaters spielte bei dieser Entscheidung eine wichtige Rolle. Nach Ansicht des Experten bestand ein geringes Rückfallrisiko und war die Beschuldigte keine Gefahr für die Gesellschaft. Die junge Mutter wurde allerdings strengen Auflagen unterworfen. Ihr war es nicht erlaubt, das Internet oder soziale Medien zu nutzen, und sie durfte nicht einmal ein Smartphone benutzen.
Das Urteil in diesem Prozess wird in einem Monat erwartet. (gz/belga)

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