Obwohl das System nach Ansicht des Rechnungshofs technisch gut durchdacht und Manipulation leicht aufzudecken ist, bleibt Interpretationsspielraum bei der Frage, ob ein Restaurant verpflichtet ist, eine solche Kasse zu installieren. Oftmals sei es schwierig, zu überprüfen, welche Einnahmen durch Vorort-Verzehr und welche Einnahmen durch Speisen zum Mitnehmen erzielt werden.
Außerdem bleibt Betrug durch Nicht-Erfassung von Transaktionen oder Bestellungen möglich, solange der Kunde bar bezahlt und nicht ausdrücklich einen Mehrwertsteuer-Beleg anfordert. An dieser Stelle wird der Rechnungshof kreativ: Eine Art Gewinnspielcode auf jedem Beleg könnte die Verbraucher dazu animieren, stets eine Quittung einzufordern.
Zudem werden Kontrollen derzeit nur stichprobenartig durchgeführt, das sei nicht effektiv. Daher schlägt der Rechnungshof vor, dass die Kontrolleure Online-Zugriff auf die weißen Kassen haben sollten. Im Ausland findet dieses Modell bereits Anwendung. „Über einen Online-Zugang kann ein Steuerbeamter ganz einfach aus der Ferne überprüfen, ob die Kasse aktiv ist.“
Finanzminister Alexander De Croo (Open VLD) hat bereits angekündigt, Verbesserungen am Verfahren der weißen Kasse zu prüfen. (belga/vrt)

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