Eupen: Gewaltbereite Ehemänner verurteilt

<p>Eupen: Gewaltbereite Ehemänner verurteilt</p>


Der Mann, der unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen im Januar 2018 einen Küster in Ostbelgien so heftig zu Boden gestoßen hatte, dass dieser sich beim Sturz das Schlüsselbein brach, ist am Montag vom Eupener Strafgericht verurteilt worden. Der Mann war außerdem seiner Mutter gegenüber gewalttätig geworden.

Wegen seines Fehlverhaltens muss er insgesamt 170 Arbeitsstunden leisten und 1.600 Euro Strafe zahlen. Drei Viertel dieser Geldbuße wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hinzu kommen 8.000 Euro Strafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Davon wurden neun Zehntel während drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Dem Küster, der mehrere Monate arbeitsunfähig war, muss der Mann vorläufig 1.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Richter ordnete an, dass die Summe in 20 Monatsraten von je 50 Euro zurückzuerstatten ist. Außerdem muss ein Sachverständiger klären, ob noch weitere Kosten entstehen werden.

Der Mann, der beschuldigt worden war, nach reichlichem Alkoholkonsum seine Ehefrau im Januar 2018 geschlagen zu haben, wurde zu einer Haftstrafe von neun Monaten und zu einer Geldbuße in Höhe von 800 Euro verurteilt. Die Gefängnisstrafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zu den Auflagen, die der Richter anordnete, gehören Alkoholabstinenz und das Absolvieren einer Therapie, bei der der Mann lernen soll, seine Aggressionen und seine Eifersucht in den Griff zu bekommen. Er muss außerdem ein unauffälliges Leben ohne Straftaten führen. Er war bereits 2008 verurteilt worden, weil er seine Frau geschlagen hatte.

Der Mann, der seine damalige Ehefrau mehrfach und zum Teil so heftig geschlagen hatte, dass diese zur Behandlung ins Krankenhaus musste, ist am Montag zu einer Haftstrafe von 15 Monaten. Die Hälfte der Strafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er muss außerdem 800 Euro Strafe zahlen. Seiner Exfrau muss er 2.500 Euro Schadenersatz sowie eine Prozesskostenvergütung in Höhe von 780 Euro zahlen. Der Mann hatte seine Frau im Sommer 2015 sogar so schwer mit einem Messerstich in den Oberschenkel verletzt, dass sie operiert werden musste.

Der Richter betonte bezüglich der beiden gewalttätigen Ehemänner in den jeweiligen Urteilsverkündungen, dass Gewalt in der Ehe keinesfalls als Kavaliersdelikt durchgehen dürfe und ein solches Verhalten nicht toleriert werden dürfe. (cyl)

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