Wer den Motor im Stand laufen lässt, begeht einen Umweltverstoß

<p>Verboten und schädlich: Motor im Stand laufen lassen.</p>
Verboten und schädlich: Motor im Stand laufen lassen. | dpa


Die Straßenverkehrsordnung verbietet es bereits, den Motor im Stand laufen zu lassen, „außer wenn dies notwendig ist“. Diese Formulierung ist allerdings nicht sehr deutlich und lässt Interpretationen zu. Das Vergehen wurde jetzt in ein neues Dekret der Wallonischen Region über die Luftverschmutzung im Zusammenhang mit dem Autoverkehr aufgenommen. Demnach ist es ab diesem Freitag, 1. März, ein Umweltverstoß, wenn ein Autofahrer den Motor im Stand laufen lässt. Für ein Nichtbeachten dieser Vorschrift droht eine Geldbuße von 130 Euro. Die Autofahrer müssen sicherstellen, dass der Motor ihres Wagens abgestellt ist, wenn sie sich nicht mehr im Straßenverkehr befinden. Das gilt beispielsweise, wenn sie an einer Schule auf ihre Kinder warten.

In Belgien verursacht die Luftverschmutzung jedes Jahr rund 9.300 Todesfälle sowie zahlreiche Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und -Störungen. (gz/belga)

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