Weil der Vater des Kindes ein Video des Vorfalls ins Internet gestellt hatte, verlangte der Radfahrer Schadensersatz wegen Belästigung. Am Dienstag sollte ein Urteil vor dem Vervierser Strafgericht gesprochen werden.
Das Gericht ordnete jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, um die Parteien erklären zu lassen, ob die Persönlichkeitsrechte des Klägers, d.h. des Radfahrers, verletzt wurden, wie das Recht des Vaters auf freie Meinungsäußerung gegen das des Radfahrers abzuwägen ist und wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist. Neuer Termin ist der 4. April, schreibt die Zeitung „La Meuse“. (ab)

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