Mar-a-Lago-Durchsuchung: Trump will Überprüfung durch neutrale Person

<p>Donald Trump</p>
Donald Trump | Foto: Julia Nikhinson/AP/dpa

Nach der Durchsuchung seines Anwesens durch die amerikanische Bundespolizei FBI wehrt sich der ehemalige US-Präsident Donald Trump auf rechtlichem Weg gegen das Vorgehen der Behörden. Trumps Anwälte reichten am Montag (Ortszeit) bei einem Gericht im Bundesstaat Florida eine Klage ein, mit der der Republikaner unter anderem die Einsetzung eines neutralen Prüfers erreichen will. Dieser solle die bei dem Einsatz auf dem Anwesen Mar-a-Lago in Florida sichergestellten Dokumente einsehen - gleichzeitig solle die Prüfung durch die staatlichen Ermittler bis dahin eingestellt werden.

Die Durchsuchung hatte für großes Aufsehen in den USA gesorgt. Trump-Unterstützer werfen dem Justizministerium vor, es attackiere den Ex-Präsidenten aus politischen Gründen. Trump befeuert seit Wochen Spekulationen, wonach er womöglich bald eine erneute Bewerbung als Kandidat für die Präsidentenwahl 2024 bekannt geben könnte.

Trumps Verteidiger argumentieren in der Klageschrift, dass die sichergestellten Dokumente durch das Exekutivprivileg des US-Präsidenten geschützt sein könnten - und dass die Vorkehrungen der Behörden bei der Sichtung des Materials mit Blick darauf nicht ausreichten. „Lediglich "angemessene" Schutzmaßnahmen sind nicht akzeptabel, wenn es in der vorliegenden Angelegenheit nicht nur um die verfassungsmäßigen Rechte von Präsident Trump, sondern auch um die Wahrung der Vollstreckung von Privilegien geht“, heißt es in dem Dokument.

Bei dem Exekutivprivileg handelt es sich um das Vorrecht des Präsidenten, gewisse Informationen geheimzuhalten. Die „Ernennung eines Sonderbeauftragten mit einer fairen Herangehensweise“ wäre deshalb eine adäquate Entscheidung des Gerichts, hieß es weiter.

Trumps Anwälte mahnten, Strafverfolgung dürfe nicht für „politische Zwecke“ eingesetzt werden, die Durchsuchung von Mar-a-Lago sei „beispiellos und unnötig“ gewesen. Auch Trump selbst wetterte in einer Stellungnahme einmal mehr gegen die Durchsuchung, nannte diese „illegal“, „verfassungswidrig“ und sprach von einem „Einbruch“.

Das FBI hatte bei einer Durchsuchung von Trumps Anwesen vor zwei Wochen unter anderem als streng geheim eingestufte Dokumenten-Sätze aus seiner Regierungszeit gefunden und beschlagnahmt. Trump hatte argumentiert, er habe die Dokumente als Präsident freigegeben. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, die Geheimhaltung aufzuheben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten. Trump behauptete auch, dass es eine dauerhafte entsprechende Anweisung für alle mit nach Hause genommenen Dokumente gegeben habe.

Derzeit gibt es auch juristische Auseinandersetzungen darüber, ob zumindest teilweise jene Dokumente veröffentlicht werden könnten, auf deren Grundlage der Durchsuchungsbefehl für Mar-a-Lago genehmigt wurde. Ein Richter in Florida hatte das Justizministerium angewiesen, in dieser Woche Vorschläge für Schwärzungen zu machen. Mehrere Medien hatten die Veröffentlichung der Dokumente beantragt. Das Justizministerium hatte hingegen argumentiert, dies könnte künftige Ermittlungen und die Kooperation von Zeugen beeinträchtigen.

Es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass die gesamten Dokumente öffentlich werden. Am Ende könnten weitgehende Schwärzungen dazu führen, dass sie größtenteils unlesbar werden. (dpa/calü)

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