Wenn bis zum 22. Februar nicht die notwendigen finanziellen Mittel gefunden werden, um die Aktivitäten des Reiseveranstalters fortzusetzen, könnte Neckermann für insolvent erklärt werden, so Test-Achats. Wer eine Reise gebucht hat oder einen zwischen dem 20. März und 19. Juni 2020 ausgestellten „Corona Voucher“ besitzt, sei im Falle einer Pleite abgesichert und werde daher grundsätzlich vom Versicherer des Reiseveranstalters entschädigt. „Wer jedoch einen Gutschein hat, der außerhalb dieses Zeitraums ausgestellt wurde, ist nicht gedeckt und riskiert daher, sein Geld zu verlieren“, heißt es. Um dieses Szenario zu vermeiden, ruft Test-Achats alle betroffenen Reisenden dazu auf, ihre Gutscheine bis zum 22. Februar in Buchungen umzuwandeln. (gz/belga)
Test-Achats: „Bei Neckermann Gutschein in Buchung einlösen“

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