„Wer ohne triftigen Grund versucht, die Grenze zu übertreten und erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen und umkehren“, sagte der Justizminister am Freitag in einem Rundfunkgespräch. Zuvor hatte es Unklarheiten über die Konsequenzen gegeben, wenn man an der Grenze erwischt wird. Demnach sei aus internen Dokumenten hervorgegangen, dass die Polizei die Betroffenen durchlassen müsse. „Das ist aber nicht der Fall“, betonte der Minister.
Ein Grenzübertritt ohne triftigen Grund sei untersagt, und im Wiederholungsfall drohten ein Gerichtsverfahren und eine Geldbuße von mehreren Tausend Euro. Grenzpendler (wie alle Einwohner der DG) bleiben weiterhin von Test- und Quarantäneverpflichtungen ausgenommen, wenn ihr Aufenthalt in den Nachbarländern weniger als 48 Stunden andauert und wenn es um Tätigkeiten geht, die auch in Belgien erlaubt sind. Allerdings gilt für die Aus- und Einreise ein Formular, das einmal ausgefüllt werden und im Falle einer Kontrolle vorgezeigt werden muss. (sc)

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