Bis heute wurden „20 Fälle von hochpathogener Vogelgrippe des Typs H5 bei Wildvögeln entdeckt“, heißt es seitens der Fasnk. Aus diesem Grund bleibt die Stallpflicht für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln bestehen – auch für Privatpersonen, die nur ein paar Hühner halten.
„Eine Lockerung der Maßnahmen wird nicht in Betracht gezogen, solange die Gefahr einer Kontamination durch Wildvögel hoch bleibt. Diese Situation könnte bis zum Frühjahr 2021 andauern“, so die Fasnk. (gz)

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