Die erste betreffe im Rahmen der Immobiliensteuer die Schaffung eines Tools im Jahr 2021 oder 2022, das ermöglichen soll, jede Zahlungsaufforderung online zu konsultieren, die Berechnungsmethode anzufechten oder den Steuerbescheid zu bezahlen. Das zweite Problem besteht laut Mauel auf Ebene der Berechnung des Katastereinkommens. Hier gebe es Handlungsbedarf, weil die Berechnungsmethode veraltet, aber bisher noch der Föderalstaat zuständig sei. Bei den Gesprächen über eine weitere Institutionelle Reform müsse dies ebenfalls an die Wallonische Region übertragen werden, um effizienter handeln zu können. (red/sc)
Verwaltung der Immobiliensteuer geht an die Wallonische Region
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