Abschreckung: Polizei führt Grenzkontrollen durch

<p>Foto: Isopix</p>
Foto: Isopix

Um für eine gewisse Abschreckung zu sorgen, wurden bereits am vergangenen Wochenende vereinzelt Kontrollen durchgeführt, so zum Beispiel am letzten Samstag in Boorsem (Provinz Limburg): Dort überprüften Polizisten 115 Fahrzeuge – übrigens nicht nur wegen der neuen Reisebeschränkungen. „Fünf Verstöße gegen die Corona-Regeln wurden registriert. Zwei Autos mit Jugendlichen kehrten freiwillig um, weil sie merkten, dass sie die Maßnahmen nicht einhalten können“, wurde eine Sprecherin der Polizei vom flämischen Rundfunk (VRT) zitiert. Jeder, der sich länger als 48 Stunden in einer roten Risikozone aufgehalten hat, gilt als Hochrisikokontakt und muss fortan für sieben Tage in Quarantäne gehen. Er darf diese erst nach einem negativen Test verlassen. Nur wenn das ausgefüllte Rückreise-Formular zeigt, dass das Infektionsrisiko aufgrund des Verhaltens im Ausland gering ist, ist eine Quarantäne nicht zwingend erforderlich. Zudem werde bei der Ankunft in Belgien das Rückreiseformular (PLF) strenger als bisher kontrolliert, teilte die Föderalregierung mit. Die Einhaltung der obligatorischen Quarantäne werde strikter überwacht. Anfang des kommenden Jahres soll ein neues PLF-System eingeführt werden, das zwischen privaten und beruflichen Auslandsreisen unterscheidet. Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in unserem Land haben, müssen ab dem 25. Dezember bei der Einreise in Belgien (für einen Aufenthalt von mehr als 48 Stunden) einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wichtig: Die neuen Bestimmungen gelten aber nicht für den kleinen Grenzverkehr, wie DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) auf Facebook bestätigt. Die 48-Stunden-Regelung bleibt in Kraft: wer sich für weniger als 48 Stunden ins benachbarte Ausland begibt, muss danach nicht in Quarantäne. Umgekehrt gilt ebenfalls: Grenzgänger, die sich für weniger als 48 Stunden nach Belgien begeben, müssen vorher keinen Test machen und auch kein PLF-Formular ausfüllen. Die vereinbarten Ausnahmeregeln mit NRW und Rheinland-Pfalz (24 Stunden) blieben ebenfalls bestehen. (sc)

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