„Immer wieder beklagen sich vor allem ältere Verbraucher, weil sie Opfer von dubiosen Gewinnversprechen geworden sind. Die betroffenen Personen erhalten einen Telefonanruf und eine Einladung, um den Gewinn einer Reise oder ein Geschenk abzuholen. Der Gewinn ist aber nur ein Vorwand für eine Verkaufsaktion von Möbeln“, teilte die Verbraucherschutzzentrale mit. „Einmal vor Ort, wenden die Verkäufer perfide Verkaufsstrategien an, sodass viele Betroffene den Saal oder das Geschäft nicht ohne Möbelkauf verlassen. Und im Nachhinein stellen sie fest, dass das Angebot gar nicht so gut war und man überteuert eingekauft hat.“ Die Wirtschaftsinspektion will an Möbelaktionstagen teilnehmen und entsprechende Kontrollen durchführen. Dafür braucht sie aber genaue Daten, wann so eine Möbelverkaufsaktion stattfindet. Die Möbelhausfirmen schalten keine Werbung im herkömmlichen Sinne, sondern rufen die Verbraucher gezielt an.
Die Wirtschaftsinspektion des FÖD arbeitet in dieser Angelegenheit mit der Verbraucherschutzzentrale VoG zusammen. Aus diesem Grunde sollten sich die Verbraucher bei der VSZ melden, sobald sie eine Einladung zu einer Möbelhausaktion mit Gewinnversprechen erhalten haben, hieß es. Die VSZ leitet die Daten dann an die Wirtschaftsinspektion weiter. Was kann der Verbraucher tun? Bei Anruf zur Abholung eines Reisegewinns, nicht an der Möbelaktion teilnehmen, notieren, wann und wo diese Aktion stattfindet und umgehend die Verbraucherschutzzentrale VoG, Neustraße 119, B-4700 Eupen kontaktieren. Tel. 087/59 18 50 oder verbraucherrecht@vsz.be.
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren