Raerener besserte Taschengeld mit Cannabis-Verkauf auf

<p>Raerener besserte Taschengeld mit Cannabis-Verkauf auf</p>
Illustrationsfoto: dpa

Die Taten beziehen sich auf die Jahre 2018 und 2019. Vor allem in Sachen Tatzeitraum gehen die Ansichten zwischen Anklage und Verteidigung auseinander. Diese Frage ist nämlich für die Rückzahlung des illegalen Gewinns nicht unerheblich. Während die Staatsanwaltschaft von 23 Monaten ausgeht, kommt die Verteidigung auf elf Monate. Das macht entweder 6.000 Euro nach Berechnung der Anklage und 1.650 Euro nach Kalkulation des Strafverteidigers aus.

Der Angeklagte hatte eingeräumt, monatlich 50 Gramm für 250 Euro eingekauft zu haben. Hinzu kamen 100 Euro Vermittlungsgebühr. 500 Euro habe er dann dafür von seinen Kunden bekommen. Dabei steht auch der Vorwurf vom Verkauf an Minderjährige im Raum, der aber bestritten wird. Hier habe es sich um eine kostenlose Weitergabe gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft beantragte 150 Arbeitsstunden und blieb im unteren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens sowie die Mindestgeldstrafe bei Drogendelikten von 8.000 Euro – dies neben der Rückzahlung des illegalen Gewinns. Nach Angaben des Verteidigers würden solche Rückzahlungen seinem Mandanten die gesamte Zukunft verbauen. Noch heute lebe er bei seiner Mutter und kassiere ein kleines Taschengeld. Ende des Monats habe er ein Bewerbungsgespräch, das im besten Fall dazu führe, seinen Tagen wieder eine feste Struktur zu geben. Die Richterin wird ihr Urteil am 7. September verkünden.

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