Auch die DG bastelt an einer Corona-Prämie, aber für wen?

<p>Auch die DG will eine einmalige Corona-Prämie auszahlen. Wichtiger für das Pflegepersonal sind in den Augen von DG-Minister Antoniadis vor allem strukturelle Verbesserungen.</p>
Auch die DG will eine einmalige Corona-Prämie auszahlen. Wichtiger für das Pflegepersonal sind in den Augen von DG-Minister Antoniadis vor allem strukturelle Verbesserungen. | Foto: Oliver Berg/dpa

Das ist das Ergebnis einer Anfrage der CSP-Abgeordneten Jolyn Huppertz bei der öffentlichen Regierungskontrolle im DG-Parlament am Mittwoch. Zunächst ging es um eine Prämie für die Pfleger in den Krankenhäusern, für die der Föderalstaat zuständig wäre. „Wir setzen uns dafür beim Föderalstaat ein“, so Antoniadis. Inzwischen sei bekannt, dass der Föderalstaat einen Konsumscheck über 300 Euro für das Personal der Krankenhäuser vorsehe, und „die DG könnte ein ähnliches Vorhaben für ihre Einrichtungen unterstützen“. Allerdings sei der Konsumscheck in dieser Höhe „schon fast ein Hohn“, fügte der Minister hinzu.

Dass dieser 300 Euro beträgt, habe aber wahrscheinlich nicht nur budgetäre Gründe. „Es geht auch darum, dass die Grenze für eine Steuerbefreiung eines solchen Schecks bei 300 Euro liegt“, erläuterte der DG-Minister. Das Stichwort Steuerbefreiung sei ohnehin ein weiteres Problem: „Ob ein höher dotierter Konsumscheck oder eine höhere Geldprämie zum Beispiel im Wert von 1.000 Euro: Diese würde stets versteuert werden müssen. Etwa 50 bis 55 Prozent dieser Summe würde nicht das Personal erreichen, sondern das Finanzministerium.“ Darüber hinaus müsse man die Frage klären, wer genau in den Genuss einer solchen Prämie kommen sollte und wie man mit Teilzeitkräften umgeht.

Die DG werde am 9. Juli mit den Sozialpartnern über die Einmalzahlung austauschen. „Was die dafür notwendigen Mittel angeht, haben wir bisher keine Mittel im Haushalt vorgesehen, weil weder die Höhe einer Prämie bekannt ist noch der Empfänger“, machte Antonios Antoniadis deutlich. An der CSP werde das Vorhaben nicht scheitern, antwortete Jolyn Huppertz: „Wo ein Wille ist, da auch ein Weg.“

Mit Blick auf die strukturelle Aufwertung der Pflege denke die DG-Regierung – im Gegensatz zu anderen Teilstaaten und dem Föderalstaat – nicht einfach darüber nach, sondern habe bereits gehandelt, fügte der Minister an: „Wir haben eine Lohnerhöhung bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossen. Und wir haben in dieser Legislaturperiode beschlossen, dass die Aufwertung der Pflege und der anderen Berufe im Sozialbereich um zwei Jahre vorgezogen wird. Bereits zum September 2020 sollen die Gehälter erhöht werden.“ Das Vorziehen der Gehaltserhöhungen im Sozialbereich werde Mehrkosten in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro verursachen. Manche der Berufe, darunter die Pflegeberufe, würden ab September eine Lohnerhöhung von durchschnittlich 14 Prozent erfahren. „Die Abkommen sehen in manchen Situationen vor, dass Pflegehelfer je nach Dienstalter zum Beispiel bis zu 21 Prozent mehr Lohn ab September erhalten werden. Ein Pflegehelfer mit zehn Jahren Berufserfahrung wird eine jährliche Lohnerhöhung in Höhe von 3.896 Euro erfahren“, rechnete Antoniadis vor. Die DG werde damit ab Herbst die höchsten Gehälter in der Pflege in ganz Belgien auszahlen.

Auf Nachfrage von Jolyn Huppertz äußerte sich der Gesundheitsminister auch zu weiteren Vorschüssen, die der Föderalstaat allgemeinen und psychiatrischen Krankenhäusern gewähren möchte. Diese föderalen Zahlungen beträfen allerdings nicht das zinslose Darlehen der DG, das den Krankenhäusern in Eupen und St.Vith gewährt werde. Im Bedarfsfall könnten beide Krankenhäuser über den Corona-Fonds der DG zusätzliche Darlehen beantragen.

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