Keine Städtebaugenehmigung für gastronomische Terrassen mehr nötig

<p>Illustration: Photo News</p>
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Das teilte das Kabinett des zuständigen DG-Ministers für Raumordnung, Antonios Antoniadis (SP), in dieser Woche in einem Pressekommuniqué mit. Laut bisheriger Gesetzgebung der Wallonischen Region war ein Städtebauantrag für eine Terrasse dieser Größenordnung auf öffentlichem Grund unabdingbar, selbst wenn keine Baumaßnahmen erforderlich waren.

„Genauso wichtig ist es aber, dass die gastronomischen Betriebe die Abstandsregeln auf den Terrassen einhalten, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden“, teilte der Raumordnungsminister in der Pressemitteilung mit. „Möchte man dieselbe Anzahl Tische aufstellen, dann braucht es deutlich mehr Platz. Doch eine Städtebaugenehmigung halten wir angesichts des Verwaltungsaufwands für die Antragsteller für unverhältnismäßig. Aus diesem Grund wird diese Regelung ersatzlos gestrichen“.

Damit gehe die DG deutlich weiter als die Wallonische Region, die die entsprechende Bestimmung vorerst bis zum 1. Januar 2021 aussetzt, hieß es. „Nach Rücksprache mit den Bürgermeistern in der DG sehe ich keinen Grund, eine solche Regelung aufrechtzuerhalten. Denn das Anlegen einer Terrasse bedarf auch ohne Städtebaugenehmigung der Zustimmung der Gemeinde. Nur ist dieses Verfahren weniger aufwendig“, so Gemeinschaftsminister Antoniadis weiter, der in der Raumordnung großes Reformpotenzial sieht.

„Wir sind dabei, eine Reihe von Änderungen in der Gesetzgebung vorzubereiten, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Eine entsprechende Orientierungsnote werde ich im Herbst dem Parlament zur Diskussion vorlegen.“ (red)

Kommentare

  • Ach nee!!!!
    Und was ist denn mit Leute die Eigentum haben?Beispiel: Ich möchte mir am Haus ein Carpot für meinen Wagen unterzustellen anbringen? Für soeas mu? ich eine Baugenehmigung haben oder was? Das ist eine Unverschämtheit in meinen Augen ungerecht!!!!

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