De Crem: Auslandsbesuch soll kein „Shopping-Tag“ werden

<p>Freie Fahrt: Die partielle Grenzöffnung wurde am Samstag bereits rege genutzt.</p>
Freie Fahrt: Die partielle Grenzöffnung wurde am Samstag bereits rege genutzt. | Foto: Ralf Schaus

Ab heute sind Familienbesuche wieder erlaubt, was viele Menschen am langen Pfingstwochenende freuen dürfte. Dazu müssen die Menschen eine familiäre Verbindung nachweisen können.

Und auch zum Einkaufen kann man wieder die Grenze überqueren, wie es im ministeriellen Erlass heißt, der im Staatsblatt veröffentlicht wurde. „Man kann einkaufen gehen, wenn es notwendig ist. Es wird also nicht empfohlen“, erklärte der föderale Innenminister Pieter De Crem (CD&V) dem flämischen Rundfunk am Samstag. In diesem Fall müsse man demnach keine familiäre Verbindung nachweisen.

Es sei jedoch nicht die Absicht der partiellen Grenzöffnung, einen Tagesausflug zum Einkaufen daraus zu machen. De Crem kündigte auch an, dass die festen Kontrollen an den Grenzen verschwinden und durch mobile Kontrollen ersetzt werden sollen. Wie die Gemeinde Kelmis in einer Pressemitteilung erklärte, habe man die Straßensperren auf ihrem Gebiet aufgehoben, da „grenzüberschreitende Familienbesuche und Einkaufsfahrten ab diesem Samstag wieder erlaubt sind“.

<p>Die Straßensperren in der Gemeinde Kelmis sind aufgehoben. Auf dem Foto erkennt man die Aachener Straße, Kreuzung Atherstraße.</p>
Die Straßensperren in der Gemeinde Kelmis sind aufgehoben. Auf dem Foto erkennt man die Aachener Straße, Kreuzung Atherstraße. | Foto: Gemeinde Kelmis

Kommentare

  • .. wer meint wohl wer er wäre dieser Herr De Crem...da sieht man ja wieder das ihm das überhaupt nicht schmeckt...

  • Geht die Kakophonie wieder von vorne los. Im Moniteur steht: « …il est autorisé … ainsi que de faire ses courses dans un pays limitrophe. . » Punkt.

    Steht da was das man nur das Notwendige kaufen darf? Steht da was das man nach 30 Minuten zurück sein muss? Steht da was das man keinen grünen Salat kaufen kann? Nein, davon steht nichts da.

    Man darf seine Einkäufe machen. Punkt. Oder besser: ohne Punkt und Komma.

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