29 Verstöße gegen das Verbot von Kinderarbeit im vergangenen Jahr

Die 29 Verstöße führten zu 23 Protokollen und sechs Verwarnungen. Die meisten Verstöße wurden in Flandern (19) festgestellt, gefolgt von der Wallonie (7) und Brüssel (3).

Die meisten der 805 Ausnahmeregelungen, die 2019 gewährt wurden, betrafen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Radio- oder Fernsehauftritten ohne Werbung (250), Werbefotos (241), Kunst (208), Radio- oder Fernsehauftritten mit Werbung (118), Kultur (8), Modenschauen (7), Fotos ohne Werbung (3) und Bildungsmaßnahmen (2).

Insgesamt wurde eine Ausnahme für 6.518 Kinder eingeräumt, davon 1.267 im Alter unter null bis sechs Jahren, 3.284 im Alter von sieben bis ellf Jahren und 1.967 im Alter von zwölf bis 15 Jahren. (belga)

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