Weg frei für volles Anrecht auf Mutterschaftsurlaub

<p>Weg frei für volles Anrecht auf Mutterschaftsurlaub</p>
Illustrationsfoto: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/obs

Bisher wurde der Mutterschaftsurlaub von Frauen, die in den letzten sechs Schwangerschaftswochen aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten, um den gleichen Zeitrahmen gekürzt. Infolgedessen verbrachten viele Frauen nur neun kurze Wochen mit ihrem Neugeborenen.

Ein im Sozialausschuss der Abgeordnetenkammer angenommener Gesetzentwurf korrigiert nun diese Regelung. „Endlich haben alle Frauen Anspruch auf 15 echte Wochen Mutterschaftsurlaub“, erklärte Christophe Cocu, Generaldirektor vom Bund der Familien in Belgien: „Dieses Gesetz bestrafte Frauen, die am Ende ihrer Schwangerschaft krank waren, doppelt und führte außerdem zu einer Verkürzung ihres Mutterschaftsurlaubs. Sie bestrafte aber auch Neugeborene, die in vielen Fällen nur neun kurze Wochen bei ihrer Mutter verbringen konnten. Der Bund der Familien ist froh, die Debatte wiederbelebt und endlich ein Ende dieser Ungerechtigkeit erreicht zu haben.“

Der Gesetzestext muss noch in der Plenarsitzung der Kammer verabschiedet werden, um endgültig in Kraft treten zu können. (mv/red)

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