Konkursmoratorium bis zum 17. Juni verlängert

<p>Konkursmoratorium bis zum 17. Juni verlängert</p>
Illustrationsfoto: dpa

Das Moratorium stellt sicher, dass für Unternehmen, die von der Krise schwer getroffen wurden, sich aber bis zum 18. März in guter Verfassung befanden, kein Konkursverfahren eingeleitet wird.

Konkret bedeutet dies, dass Firmen vor Pfändungen geschützt sind; sie können nicht auf Antrag ihrer Gläubiger für zahlungsunfähig erklärt werden; laufende Verträge können wegen Nichtzahlung nicht gekündigt werden; der Schuldner ist vorübergehend nicht verpflichtet, eine Konkursanmeldung einzureichen.

Unternehmen, die sich vor der Krise bereits in einer Konkurssituation befanden, fallen nicht unter das verlängerte Moratorium, und betrügerische Konkurse werden wie gehabt von den Staatsanwaltschaften verfolgt, so Geens. (belga)

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