Dies teilt die Selbstständigengewerkschaft SNI unter Hinwies auf den Erlass mit, der am Freitag im Staatsblatt veröffentlicht wurde. Somit können alle B2C-Aktivitäten (Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden) wieder aufgenommen werden, mit Ausnahme von Restaurants, Friseursalons, Schönheitsinstituten, Pediküre und Maniküre, Massagesalons, Wellness, Tatoo-Läden, Fitnesszentren und Sportkomplexen. (gz)
Auch Sonnenstudios können wieder öffnen

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