Auch Sonnenstudios können wieder öffnen

<p>Auch Sonnenstudios können wieder öffnen</p>
Illustrationsfoto: dpa

Dies teilt die Selbstständigengewerkschaft SNI unter Hinwies auf den Erlass mit, der am Freitag im Staatsblatt veröffentlicht wurde. Somit können alle B2C-Aktivitäten (Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden) wieder aufgenommen werden, mit Ausnahme von Restaurants, Friseursalons, Schönheitsinstituten, Pediküre und Maniküre, Massagesalons, Wellness, Tatoo-Läden, Fitnesszentren und Sportkomplexen. (gz)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment