Kontrollen bei Grenzpendlern

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Berzborn, Nach Ihrer Auslegung in Ihrem Leserbrief finde ich, dass der Polizist nur seine Arbeit getan und anscheinend nicht übertrieben gehandelt hat. Ihre Frau hingegen, die in Deutschland zurzeit wegen Corona keinerlei Einkäufe tätigen darf, im Unrecht war und genauso gut in Kelmis oder in Eupen das Eis kaufen konnte. Die Verhältnismäßigkeit liegt darin, dass nur eine Verwarnung ausgesprochen wurde.

Oder wie schon J.J. Rousseau sagte: „Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“ Mit freundlichen Grüßen.

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