Was ist verboten, was ist erlaubt?

<p>Was ist verboten, was ist erlaubt?</p>

Verboten bleiben auch ab dem 4. Mai:

1. Ansammlungen;

2. private und öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer, festlicher, folkloristischer, sportlicher und freizeitlicher Art;

3. Schulausflüge;

4. die Aktivitäten im Rahmen der Jugendbewegungen

5. Gottesdienste.

In Abweichung von diesen Verboten sind erlaubt:

- Beerdigungen mit maximal 15 Personen, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen;

- standesamtliche und kirchliche Eheschließungen, aber nur in Anwesenheit der Ehegatten, ihrer Zeugen und des Standesbeamten bzw. Priesters;

- religiöse Feiern, die aufgezeichnet werden, um sie über diverse Kanälen zu verbreiten. Diesen dürfen maximal zehn Personen, einschließlich der für die Aufzeichnung Verantwortlichen, beiwohnen, wobei ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, und unter der Voraussetzung, dass das Gotteshaus während der Aufzeichnung für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt;

- Spaziergänge und sportliche Aktivitäten im Freien, die keinen physischen Kontakt erfordern, allein oder in Begleitung von Personen, die unter demselben Dach wohnen und/oder in Begleitung von maximal zwei, stets gleichen anderen Personen, unter Einhaltung eines Abstands von 1,5 m. Zu den erlaubten Sportaktivitäten gehören Tennis, Golf, Angeln und Wassersportarten wie Kajak, Kanu, Rudern, Segeln, Wasserski, Schwimmen und Windsurfen.

- Ausritte zu Pferd mit maximal zwei Reitern.

- Ab 4. Mai darf jeder eine kurze Autofahrt zu Sport- oder Erholungszwecken (beispielsweise zum Spazierengehen oder Joggen im Wald oder im Park) zurücklegen. Dies wurde bislang nur Familien mit Kindern bis fünf Jahren zugestanden. Was „kurze Autofahrt“ bedeutet, ist nicht präzisiert.

- Ebenfalls erlaubt ab 4. Mai: Motorradausflug (Rundfahrt), mit maximal zwei weiteren Fahrern. (gz)

Kommentare

  • Hallo Herr Spoden,

    laut Innenminister De Crem gilt Motorradfahren als "Sportaktivität im
    Freien". Im Ministeriellen Erlass sind nicht alle Aktivitäten aufgeführt,
    die konkret darunter fallen.

    Liebe Grüße und alles Gute!

  • Kann mir vielleicht jemand sagen, wo in der letzten Version (vom 30.04.2020) des M.E. vom 23.03.2020 steht, dass Motorradausflüge (Rundfahrten) nun plötzlich erlaubt sind?

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