„Ab Montag kann jeder eine begrenzte Strecke mit dem Auto zurücklegen, um in einem nahe gelegenen Wald oder Park spazieren zu gehen oder zu joggen“, erklärt Yves Stevens, Sprecher des Nationalen Krisenzentrums. Was „begrenzte Strecke“ bedeutet, wird nicht präzisiert. Fest steht aber: Tagesausflüge und „Fahrten durch das ganze Land“ sind nach wie vor nicht erlaubt.
Ebenfalls erlaubt ab dem 4. Mai: Motorradausflug (Rundfahrt) mit maximal zwei weiteren Fahrern. Innenminister Pieter De Crem (CD&V) stellt klar, dass es sich dabei um „eine Tour handeln muss, die zu Hause beginnt und endet, ohne Hotspots oder Sehenswürdigkeiten entlang der Strecke zu besuchen“. (red)

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