Die föderale Arbeitsministerin Nathalie Muylle (CD&V) hatte Anfang April die Einführung eines Sonderurlaubs vorgeschlagen, der es berufstätigen Eltern schulpflichtiger Kinder unabhängig vom regulären Elternurlaub ermöglicht, in der Krisenzeit zusätzliche freie Tage zu nehmen, um die Betreuung der Kinder zu sichern.
„Ab dem 4. Mai werden viele Unternehmen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen und ab dem 18. Mai werden die Schulen nach und nach wieder geöffnet. Für Eltern, die berufstätig sind oder in den Beruf zurückkehren, ist es nicht einfach, eine Kinderbetreuung für ihre Kinder zu organisieren. Mit einem befristeten zusätzlichen Elternurlaub wollen wir den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Wiederanlaufphase erleichtern. Da es nun eine gesetzliche Grundlage für den Korona-Elternurlaub gibt, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab Montag damit beginnen, entsprechende Vereinbarungen abzuschließen“, erklärt Nathalie Muylle.
Demnach sollen Eltern von Kindern unter zwölf Jahren oder Eltern eines Kindes mit Beeinträchtigung halbtags Elternurlaub nehmen können, mit einer Nettozulage von 352 Euro im Monat (579 Euro für Alleinerziehende). Auch soll für Vollzeitbeschäftigte eine Auszeit von einem einzigen Tag in der Woche möglich sein, mit einer Zulage von 119 Euro netto (160 Euro für Alleinerziehende).
Ursprünglich sollte die Sonderregelung am 1. Mai in Kraft treten und bis zum 30. Juni gelten. Da sich die Verabschiedung jedoch verzögerte, soll der Corona-Elternurlaub nun rückwirkend in Kraft treten.
Die Bedingungen für den Korona-Elternurlaub lauten wie folgt:
- Der Arbeitnehmer muss Elternteil von mindestens einem Kind unter 12 Jahren oder eines behinderten Kindes sein. Auch Adoptiv- und Pflegeeltern sind von dem Plan erfasst.
- Der Arbeitnehmer muss seit mindestens einem Monat für seinen Arbeitgeber tätig sein.
- Es ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

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