Berufspendler dürfen wieder im Ausland einkaufen

<p>Berufspendler dürfen wieder im Ausland einkaufen</p>

Oliver Paasch spricht von „kleinen Fortschritten“ und erklärt: „Tag für Tag setzen wir uns im nationalen Krisenzentrum für die besonderen Belange der Grenzregion ein, auch wenn wir als DG für Grenzöffnungen leider keine Befugnisse haben.“ Demnach sei es gelungen, mehrere Beschlüsse durchzubringen. Zum einen dürfen Berufspendler ab Montag wieder im Ausland einkaufen. Zum anderen dürfen Studenten und Praktikanten die Grenzen zum Bildungszweck passieren. Auch Fahrten zur Studentenwohnung sind erlaubt, ebenso wie dringende Autoreparaturen und Reifenwechsel im Ausland. „Unser Ziel bleibt: die Grenzen müssen schnellstmöglich geöffnet werden!“, so Paasch. (red)

Kommentare

  • Kann mir mal jemand erklären, wo der Unterschied liegt zwischen dem Verbot, seine Verwandten, die in Deutschland wohnen oder in Belgien wohnen, zu besuchen?

  • ... wieder dieses Klein,Klein.....

  • Wie ? Sie wollen Ihren Sohn und Ihre Tochter im Ausland auswechseln ? Ja dann müssen die Grenzen natürlich sofort aufgemacht werden, obwohl Herr Paasch angab, hier überhaupt keine Kompetenz zu haben.

  • @margarete ROSSBERG/PRICKEN
    Ihr Kommentar erscheint erneut ziemlich konfus.
    Jetzt möchten sie anscheinend schon ihren Sohn und ihre Tochter oder andere Familienmitglieder, genau wie Reifen, im Ausland wechseln.
    Sind sie sich bewusst, welchen Schwachsinn sie hier vom Stapel lassen?

  • Lockerungen für Pendler. Herr Paasch Reifen dürfen im Ausland gewechselt werden aber der eigenen Sohn, die Tochter, oder andere enge Familienmitglied nicht? ÖFFNEN SIE DIE GRENZE FÜR ALLE und hören auf noch mehr Zwiezracht zu säen.

  • Wieder nicht gut genug für einige,wetten?

  • Herr Schleck, gute Satire und auch mal der Blick auf ein andere europäisches Land. In der DG wird man von denen, deren Leben von einem Einkauf in Deutschland abhängt, beschimpft als europafeindlich, nur weil man für die zeitlich kurze Grenzschließung Verständnis hat. Diese "Europäer" haben ein Europa von Eupen bis Aachen im Kopf, keinen Schritt weiter und schon gar kein anderes EU-Land. Innerdeutsch z.B. Ist es von einem zum nächsten Bundesland oft schon unterschiedlicher, als zwischen DG und NRW. Da kann man nicht mit Schengen kommen. Auch bei Familienbesuchen weiss man oft nicht, dass auch Belgier im Inland keinen Familienbesuch haben dürfen, hauptsache ich, ich, ich ... Kein einziges Gesetz wurde abgeschaft, es gelten lediglich NOTSTANDSregeln für eine gewisse Zeit, und diese Zeit ist um so kürzer, je disziplinierter man sich an die Vorgaben hält.

  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Die Gebete der Berufspendler sind endlich erhört worden.
    Die armen Geknechteten und Eingesperrten dürfen sich endlich wieder mit den lang entbehrten bundesdeutschen Nahrungsmitteln versorgen.
    Manche leiden schon unter echten Entzugserscheinungen und werden sich am Montag in die Aldis, Lidls und sonstigen Discounter stürzen und sich durch das Angebot wühlen.
    Die Gesundheitsschäden durch die minderwertigen Lebensmittel aus den hiesigen Aldi- und Lidl-Filialen sind noch nicht abzusehen.

    Vielleicht bringen sie uns hier im Landesinneren dann eine Packung Markus-Kaffee zu 2,99 € mit, als milde Gabe sozusagen? Hier ist die ja unerschwinglich, 3,29 € !
    Der Himmel möge es ihnen vergelten!
    Soweit die Satire.

    Was sollen die Spanier eigentlich zu dem ganzen Genöle hier sagen?
    Die haben jetzt 48 Tage echten Hausarrest hinter sich:
    "Spanien hat eine der striktesten Ausgangssperren weltweit. Die 46 Millionen Einwohner dürfen ihr Zuhause nur verlassen, um zur Arbeit zu gelangen, Einkäufe zu erledigen, Medikamente zu besorgen oder mit dem Hund Gassi zu gehen."
    Die durften heute zum ersten Mal wieder ins Freie, allerdings unter eng begrenzten Bedingungen: "um mit maximal einer Person aus dem eigenen Haushalt spazieren zu gehen, oder alleine im Freien Sport zu treiben. Allerdings sind enge Zeitfenster vorgegeben. Die meisten Erwachsenen und ältere Jugendliche dürfen nur zwischen 6 und 10 Uhr sowie zwischen 20 und 23 Uhr aus dem Haus – für Senioren und Eltern gelten spezielle Zeiten."

    Bundesdeutsche Besitzer einer Ferienwohnung (gerne großspurig "Finca" genannt) auf Mallorca haben schon Brand- und Drohbriefe an die dortigen Behörden geschickt, weil sie nicht in diese Zweitwohnung dürfen.
    Unerhört aber auch, diese Beschneidung elementarer Menschenrechte!

    Für diejenigen, die an Zahlen und Grafiken interessiert sind:
    https://www.nzz.ch/panorama/die-wichtigsten-grafiken-zum-coronavirus-ld....

  • @Norbert Schleck
    Sie bringen die angebliche Problematik voll auf den Punkt !

  • Ihre Ironie in allen Ehren Herr Schleck, aber Sie, und viele andere, haben es scheinbar nicht begriffen.

    Es geht hier nicht (nur) um das (billige) Einkaufen im Arbeitsland. Es geht um unseren Rechtsstaat, in dem manche Uniformträger oder Juristen glauben ohne gesetzliche Grundlage, mehr noch: bei Schändung von bestehenden Gesetzen, andere schikanieren zu können.

    Sie als Jurist mögen es gewohnt sein sich immer bezahlen zu lassen wenn Sie sich für andere oder für Recht und Gesetz einsetzen. Mir als einfacher Bürger sind die Vorgehensweise der Polizei und Justiz in diesen Fällen ein Greuel und ein Paradebeispiel von Willkür.

    Vielleicht sind Sie aber auch nur neidisch, dass manche, ich übrigens nicht, günstiger einkaufen können während Sie ihre Nase nur in den guten, würzigen Herver Käse stecken können.

    Als Jurist sollte bei Ihnen doch die Alarmglocke schellen wenn das GE ein solche Meldung bringt, schließlich hat es seit letzter Woche keine Versammlung des nationalen Sicherheitsrates mehr gegeben und auch keinen neuen ministeriellen Erlass der das Einkaufen im Arbeitsland erlaubt, oder? Erlaubt man jetzt was eigentlich nie verboten war?

    Was Ihre ständigen Verweise auf andere Länder angeht, wollen Sie sich beim GE als Auslandskorrespondent bewerben?

  • Wenn Grenzkontrollen überhaupt einen Sinn habn solln, dann sollten sie unbedingt mit Temperaturmessungen verbunden werden. So wird das nämlich in Ländern wie Taiwan und Korea, die sehr erfolgreich im Umgang mit dem Virus sind, gemacht: Messen, messen, messen!
    Ulrich Knittel

  • Ach, Herr Schumacher, Ihre persönlichen Unterstellungen wollen wir mal beiseitelassen. Sie können anscheinend nicht anders, wie schon zu Zeiten des Aalster Karnevals und kürzlich in einem mit dem i-Wort gespickten Kommentar, Sie erinnern sich? Allerdings haben Sie Ihren Ton jetzt doch etwas gemäßigt, es besteht also Hoffnung.

    Worum es mir hier ging, das waren nicht juristische Spitzfindigkeiten, sondern das egoistische Kleinklein derjenigen, die in einer weltweiten Krise nur darum besorgt sind, dass sie „die Wurst ihres Vertrauens“ nicht mehr einkaufen oder „ihre Familie nicht mehr umarmen !!!!“ (mit 4 Ausrufezeichen) können.

    Da kann es ganz nützlich sein, auch mal einen Blick über den Tellerrand hinaus in andere Regionen zu werfen. Ostbelgien, das sich oft als Nabel Belgiens und Europas überschätzt, kommt da noch gut weg.
    Als „Auslandskorrespondent des GE“ hätte ich da nämlich noch das schon von mir anderswo erwähnte Polen. Grenzpendler durften da zwar nach Deutschland raus, aber abends nicht mehr rein, es sei denn, sie gingen 14 Tage in Quarantäne. Diese Maßnahme wurde inzwischen allerdings aufgehoben.

    Was nun Herrn Paaschs Aussagen betrifft, fand am 29. April sehr wohl eine Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates statt: https://krisenzentrum.be/de/news/krisismanagement/belgien-wird-am-4-mai-...
    Der Ministerielle Erlass vom 30. April nimmt allerdings keinen Bezug auf diese Sitzung und erwähnt natürlich auch nicht die von Herrn Paasch angekündigten Erleichterungen für Grenzgänger.

    Auch die FAQs – im Übrigen kein juristisches Dokument – wissen nichts von Erleichterungen beim Einkaufen. Da müssten die Medien Herrn Paasch mal zu einer Stellungnahme auffordern. https://www.info-coronavirus.be/de/

    Dass das Einkaufen in einem Nachbarland und die Einfuhr dieser Waren nach Belgien bei ansonsten erlaubtem Grenzübertritt strafbar sein sollten, da habe ich mehrmals meine Zweifel geäußert. Bloße Aussagen von Politikern oder Staatsanwältinnen (Zuerst Null Toleranz, aber ein Brot wird erlaubt, dann darf die Krankenschwester oder der Angestellt im Kaufland, jetzt dürfen alle) genügen da nicht. Das letzte Wort in Sachen Interpretation der lapidaren Bestimmung „Nicht notwendige Fahrten ins Ausland sind verboten“ hätten immer noch die Gerichte. Nur gibt es aus verständlichen Gründen bis jetzt keine Urteile dazu.

    Zu Artikel 28 des Schengener Abkommens, das Grenzkontrollen unter bestimmten Bedingungen vorsieht: Sie werden staunen, Herr Schumacher, aber auch ein (früher) bezahlter Jurist kann eine abgewogene Meinung haben: Es bliebe zu klären, ob die jetzigen, übrigens europaweit und nicht nur in Belgien getroffenen Beschränkungen nicht doch eine Überdehnung dieser Klausel darstellen. Aber das überlasse ich Ihnen oder anderen berufeneren Fachleuten.

  • Mich wundert hier so mancher Kommentar, in dem sogar behauptet wird, dass man als Grenzpendler nur im Ausland einkaufen möchte, weil einem die Wurst dort besser schmeckt. Das ist vollkommener Unsinn, zumindest bei mir. Ich habe leider eine lange Anfahrt zu meinem Arbeitsplatz in Deutschland und muss leider auch lange arbeiten, um als Systemadministrator viele Kollegen mit Hard- und Software zu versorgen, damit diese im Home-Office arbeiten könnnen.
    Es ist keine Alternative, mir anzubieten, doch in Belgien einzukaufen. Die Bäckerei hatte um 14:00 Uhr geschlossen und auch die Supermärkte schließen inzwischen um 18Uhr. Vor knapp 20:00Uhr komme ich nicht von meiner Arbeit zurück nach Hause in Belgien.
    Bei der Frequenz, mit der hier manche Schreiber ihre Meinung kundtun, ist anzunehmen, dass sie nicht mehr im Berufsleben stehen.
    Mit freundlichen Grüßen!
    Manfred Jantz

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