Allerdings werden die Vergabebedingungen angepasst: Die Preise würden in der Regel nur an Schüler und Auszubildende vergeben, die einen Studiennachweis in einer Abschlussklasse erlangen. „Eine Ausnahme dazu bildet das Förderschulwesen: Da dort häufig keine Studiennachweise erlangt werden, können die Preise auch an Schüler vergeben werden, die lediglich eine abschließende Schulbesuchsbescheinigung vorweisen“, so Lambertz. Für jede Unterrichts-, Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtung werde zudem nur ein einziger Preis für die Absolventen aller Abschlussklassen von ein und derselben Unterrichtsebene bzw. Unterrichtsform verliehen.
Aufgrund der teils sehr unterschiedlichen Größe der Klassen ist dies im Grundschulwesen anders: Dort werde in jeder Einrichtung jeweils ein Preis pro Abschlussklasse vergeben. Das Parlamentspräsidium, das sich auch mit der Reform befasst hatte, legt die Ausführungsmodalitäten zur Vergabe des Preises fest: Dazu gehört auch die Höhe und die Art des Preises. „In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass derzeit Gutscheine ausgegeben werden, die in den hiesigen Buchhandlungen zum Erwerb eines Buchs in deutscher Sprache genutzt werden können“, so Karl-Heinz Lambertz. (sc)
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