Dies teilte die Mittelstandsvereinigung der DG am Mittwoch mit.
Außerdem können alle Klein- und Kleinstunternehmen, die ihre Tätigkeit erheblich unterbrechen mussten und in den Genuss des vollen Überbrückungsrechts für März und April kamen, eine Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro online unter http://www.idemnitecovid.wallonie.be anfragen.
Das Überbrückungsrecht, das alle Selbstständige für März und April beantragen konnten, wurde für den Monat Mai verlängert. (red/gz)

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