In der Regel beginnt der Krankheitszeitraum ab dem auf dem Krankenschein angegebenen Datum. Aber für die Selbständigen sei dies in Corona-Zeiten schwierig, sagt Gesundheitsministerin Maggie De Block (Open VLD).
„Es ist nicht einfach, gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen, und dadurch verlieren sie ein paar Tage.“ Deshalb lässt De Block diese Auflage fallen. „Für Selbständige beginnt die Leistung, genau wie für andere, an dem Tag, an dem sie tatsächlich krank werden, auch wenn auf dem Krankenschein ein späterer Zeitpunkt - ein oder zwei Tage - vermerkt ist.“ (gz)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren