Ehrenamtliche Feuerwehrleute und Rettungssanitäter jetzt auch gegen Berufskrankheiten versichert

<p>Ehrenamtliche Feuerwehrleute und Ambulanzmitarbeiter waren bislang nicht gegen Berufskrankheiten versichert.</p>
Ehrenamtliche Feuerwehrleute und Ambulanzmitarbeiter waren bislang nicht gegen Berufskrankheiten versichert. | Illustrationsbild: Photo News

Durch die getroffene Maßnahme werden zum Beispiel ehrenamtliche Mitarbeiter der Rettungsdienste, die Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung transportieren, anerkannt als Berufsgruppe mit einem erhöhten Risiko sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Bislang waren Ehrenamtliche Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter, die für die verschiedenen Hilfszonen des Landes arbeiten, nicht einer Berufskrankenversicherung angeschlossen. Durch den Beschluss des Ministerrates ist das jetzt für rund 12.000 Ehrenamtliche der Fall. Wer an einer Berufskrankheit leidet, hat Anrecht auf die komplette Rückerstattung der Behandlungskosten. Zudem erhält er eine finanzielle Entschädigung für eine zeitweise oder ständige Arbeitsunfähigkeit. (belga)

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