Diese Laptops wurden mit entsprechender Videochat-Software konfiguriert und sollen keine Sicherheitslücken aufweisen.
Für diese Initiative kommen Besucher in Frage, die bereits auf den Besuchslisten stehen, sowie Besucher, die gesetzlich dazu berechtigt sind. Der Häftling kann eine Person pro Videositzung auswählen und muss vorher die E-Mail-Adresse des Besuchers angeben. Der „Video-Besuch“ ist auf 20 Minuten angesetzt und soll in der Regel einmal in der Woche möglich sein.
Der Minister betonte, dass die Zahl der Viruserkrankungen in den Gefängnissen begrenzt bleibe. Gegenwärtig werden etwa 50 Insassen, die Symptome zeigen, aber nicht getestet wurden, in ihren Zellen isoliert.

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