Unter dem Motto „Ein Monat des Fastens unter dem Zeichen der Weisheit, der Geduld und der Solidarität“ bleiben die Moscheen für die Öffentlichkeit geschlossen. Die für den Ramadan obligatorischen Tarāwīh-Gebete können also nur zu Hause gesprochen werden – und das nur mit Mitgliedern der Familie, die unter dem gleichen Dach leben.
Kein Besuch erlaubt
Vor dem Hintergrund, dass es Muslimen während des Ramadans untersagt ist, vor dem Sonnenuntergang zu essen und zu trinken, werden gleichzeitig die Gläubigen in unserem Land dazu aufgefordert, mit dem Einkauf nicht bis zum Tagesende zu warten, um die Gefahr zu minimieren, dass es vor Lebensmittelgeschäften zu großen Menschenaufläufen kommt. Außerdem gibt der Exekutivrat den Muslimen den Rat mit auf den Weg, von Hamsterkäufen abzusehen und einen „exzessiven Verbrauch“ zu vermeiden.
Darüber hinaus müssen die gemeinsamen abendlichen Fastenbrechen zu Hause organisiert werden. Dabei ist kein Besuch gestattet. Weder Freunde, Bekannte noch Nachbarn oder Anverwandte dürfen kommen. Außerdem sollen die Gläubigen, die während eines Teils der Nacht wach bleiben, auf die Ruhe in der Nachbarschaft achten. (mv)

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