Notfallplan: Krankenbesuche ab Samstag in den Kliniken untersagt

<p>Notfallplan: Krankenbesuche ab Samstag in den Kliniken untersagt</p>
Foto: David Hagemann

Die Maßnahme werde landesweit greifen. Es gibt nur einige genau beschriebene Ausnahmen. „Diese Anweisung folgt einer neuen Lageeinschätzung durch die zuständige medizinische Kommission auf föderaler Ebene. Die Eindämmung des Virus hat höchste Priorität“, heißt es in einer Mitteilung des St. Nikolaus Hospitals auf Facebook. Die Maßnahmen sind bis einschließlich 3. April gültig.

Die Anweisung besagt im Wortlaut (Auszüge):

„Ab dem 14. März müssen alle Allgemein- und Universitätskliniken, psychiatrischen Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken mit der aktiven Phase des Krankenhaus-Notfallplans beginnen.

„Ab dem 14. März müssen alle Allgemein- und Universitätskliniken, Rehabilitationskliniken sowie Privatkliniken alle Wahlkonsultationen, Untersuchungen und Interventionen absagen. Das bedeutet natürlich auch, dass alle dringenden und notwendigen Beratungen, Untersuchungen und Interventionen weiterhin stattfinden können. Auch alle laufenden lebensnotwendigen Therapien (z.B. Chemotherapie, Dialyse usw.) oder notwendige tägliche Rehabilitationsmaßnahmen werden weitergeführt.

„Ab dem 14. März sind alle Besuche in allgemeinen (einschließlich Universitäts-), psychiatrischen und Rehabilitationskliniken verboten, mit Ausnahme der folgenden Gruppen:

- ein oder beide Elternteile (oder assimilierte Eltern) von Neugeborenen und Kindern unter 18 Jahren, die ins Krankenhaus eingeliefert werden

- unmittelbare Angehörige von Personen in kritischen oder letzten Lebensphasen

- Anleitung für notwendige Beratungen oder Untersuchungen durch maximal eine (vertrauenswürdige) Person.“ (red)

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