Außerdem wurde ein Auslieferungsersuchen an Monaco gerichtet. Dabei ging es um den Spielervermittler Christophe Henrotay, dessen Name in Verbindung mit dem belgischen Fußballskandal steht.
Eine von Belgien beantragte Auslieferung unterliegt den belgischen Vorschriften. „Die auszuliefernde Person wird von zwei belgischen Polizeibeamten begleitet, die in das betreffende Land reisen und mit ihm zurückkehren“, erklärt Sprecher Edward Landtsheere das typische Vorgehen. Ist die Auslieferung mit einem hohen Risiko verbunden, kann die Begleitung ausnahmsweise aus drei oder vier Personen bestehen.
Auffallend: Es gibt viel mehr Auslieferungsanträge anderer Länder an unser Land. Im vergangenen Jahr waren es 84, davon 25 aus der Türkei, zwölf aus Albanien und neun aus den USA. Der Sprecher erklärt, dass es sich um Anträge und nicht um tatsächliche Auslieferungen handelt. „Alle Bedingungen müssen eingehalten werden, und das Auslieferungsverfahren braucht Zeit.“
Eine Auslieferung ist möglich, wenn ein internationales Abkommen besteht. Auf bilateraler Ebene hat Belgien einen Vertrag mit 40 Ländern unterzeichnet. Der Irak zum Beispiel gehört nicht dazu. (belga)

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