Wer gewinnt den Inklusionspreis 2020 in der DG?

<p>An einem Arbeitsplatz für Motorklemmen ist ein Mitarbeiter im Rollstuhl mit Montagearbeiten beschäftigt.</p>
An einem Arbeitsplatz für Motorklemmen ist ein Mitarbeiter im Rollstuhl mit Montagearbeiten beschäftigt. | Foto: dpa

Immer mehr Unternehmen erkennen, dass sich die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung lohnt: Sie eröffnet neue Fachkräftepotenziale und stärkt Vielfalt im Betrieb. Jedoch fehlt es vielen Unternehmen noch an Erfahrung und Wissen, wie sie das Potenzial von Menschen mit einer Beeinträchtigung erfolgreich nutzen können. Dabei zeigen gute Beispiele von Unternehmen praxisnah, wie Inklusion gelingen kann und für Betriebe und Beschäftigte eine Win-win-Situation entsteht.

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) bietet Dienstleistungen an, die sowohl Beschäftigte als auch Betriebe unterstützen: von der individuellen Berufsplanung und Arbeitsplatzsuche, der Vorbereitung des Arbeitsverhältnisses und möglichen Arbeitsplatzanpassungen bis hin zum Coaching nach der Vermittlung. Diese Dienstleistungen richten sich dabei nicht nur an Personen oder Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen, sondern auch an die Kollegen und die Betriebsleitung. Ziel ist es, die Bedürfnisse, Anforderungen und Fähigkeiten der Person und des Unternehmens flexibel zu balancieren.

Die DSL bietet auch verschiedene Maßnahmen zur unterstützten Ausbildung und Beschäftigung an. Bei der „Orientierung im Betrieb“ handelt es sich um ein Praktikum, dass für eine Dauer von bis zu drei Monaten in einem Betrieb durchgeführt werden kann. Bei einer „Ausbildung im Betrieb (AIB)“ wird der Auszubildende für spezifische Aufgaben, die im Betrieb anfallen, angelernt. Die „Beschäftigung im Betrieb (BIB)“ ermöglicht indes Menschen mit Beeinträchtigung, einen Arbeitsvertrag zu erlangen. Die maximale Dauer der Maßnahme beträgt zwölf Monate. Sie kann bei Bedarf jährlich erneuert oder angepasst werden. Diese Maßnahmen sind mit einer finanziellen Unterstützung der Unternehmen verbunden. Das „Ausbildungspraktikum (AP)“ richtet sich an Personen mit Beeinträchtigung, die den Anforderungen eines Arbeitsvertrages, trotz Unterstützung, nicht oder noch nicht gerecht werden können. Andere Fördermöglichkeiten (Aktif Plus, etc.) können hinzukommen.

Um dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken, hat die DSL den Inklusionspreis ins Leben gerufen, der Unternehmen und öffentliche Organisationen auszeichnet, die sich bereits für die Einstellung und Weiterbeschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung engagieren. Die Bewerbungsunterlagen sind kurzgehalten und dienen als Grundlage für die Bewertung der Jury. Die Jury ist vielfältig zusammengesetzt – eine Person mit Beeinträchtigung, jeweils eine Vertreterin des Arbeitsamts der DG, des Wirtschafts- und Sozialrats und des interföderalen Zentrums für Chancengleichheit UNIA – und repräsentiert somit die verschiedenen Aspekte, die die Dienststelle mit der Vergabe des Inklusionspreis hervorheben möchte.

Die Jury wird sich besonders auf folgende Kriterien konzentrieren: innovative Lösungsansätze, Vorteile für das Unternehmen, Vorbildcharakter und Übertragbarkeit, barrierefreie Strukturen, Überwindung besonderer Herausforderungen und Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Die besten Bewerbungen werden Rückfragen und eventuell eine Bitte zur Besichtigung des Unternehmens von der Jury erhalten. Der Preis wird in Kategorien aufgeteilt: kleine und mittlere Privatunternehmen (unter 50 Mitarbeiter), große Unternehmen (über 50 Mitarbeiter) und öffentliche Organisationen. In jeder dieser Kategorien wird ein Unternehmen ausgezeichnet. Die Gewinner erhalten einen Gutschein für eine Team-Building-Aktivität im Wert von 250 Euro. Die Preisverleihung findet am 14. Mai 2020 statt.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und den Preisen sowie die Bewerbungsunterlagen sind erhältlich auf der Webseite www.selbstbestimmt.be/inklusionspreis-2020 oder per E-Mail an inklusionspreis@selbstbestimmt.be. Bewerbungsschluss ist der 20. März 2020. (mv/red)

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