Übergriff auf sechsjähriges Mädchen in Asylbewerberheim

<p>Vier Prozesse waren am Mittwoch vor der fünften Kammer des Gerichts Erster Instanz in Eupen angesetzt worden, doch nur einer konnte bis zum Schluss verhandelt werden.</p>
Vier Prozesse waren am Mittwoch vor der fünften Kammer des Gerichts Erster Instanz in Eupen angesetzt worden, doch nur einer konnte bis zum Schluss verhandelt werden. | Illustrationsfoto: dpa

Dieser Fall geht auf das Jahr 2018 zurück und spielte sich im Empfangszentrum für Asylbewerber in Manderfeld ab, wo sowohl der mutmaßliche Täter als auch das Opfer untergebracht waren. Nach Aussagen des Mädchens soll der damals 19-jährige Mann aus Afghanistan ihr auf die Toilette gefolgt sein und sie dort umarmt und geküsst haben. Das Kind habe mit einem Schlag reagiert, worauf der Angeklagte mit einem Griff in den Schambereich geantwortet haben soll.

Das Opfer erkannte zwei Tätowierungen bei dem mutmaßlichen Täter wieder.

Nach dem Vorfall vertraute sich das Mädchen seiner Mutter an und der Fall nahm seinen Lauf. Im Zuge der Ermittlungen konnte das Mädchen neben der Kleidung auch zwei Tätowierungen genau beschreiben, die sich auf den Armen des Beschuldigten befanden.

Ein ähnlich gelagerter Fall, für den der Mann vor Gericht stand, soll sich ebenfalls im Jahr 2018 im Bahnhof von Marloie (Provinz Luxemburg) abgespielt haben. Dort soll er eine Frau am Bahnsteig bedrängt haben. Diese sei auf die Toilette geflüchtet, wo er sie gestellt und gegen die Wand gedrückt habe. Erst als eine andere Personen den Toilettenraum betrat, habe er von ihr abgelassen. Anschließend habe er sie am Bahnsteig weiter belästigt, schilderte die Staatsanwaltschaft die Vorfälle. „Er nimmt sich, wen er will“, stellte die Anklage fest und forderte daher eine 15-monatige Haftstrafe sowie die Aberkennung der bürgerlichen Rechte für die Dauer von fünf Jahren. Außerdem soll ihm die Arbeit mit Minderjährigen untersagt werden.

Die Mutter des minderjährigen Mädchens, das seitdem stark traumatisiert ist und selbst den Kontakt mit Gleichaltrigen scheut, hatte sich in dem Verfahren als Zivilpartei bestellt. Sie will einen Schadensersatz in Höhe von 35.000 Euro haben.

Der bislang unbescholtene Angeklagte bestritt die ihm zur Last gelegten Taten vehement und bestätigte seine Aussagen, die er im Rahmen der Vernehmungen gemacht hatte. Für seinen Rechtsbeistand kommt aufgrund der bestehenden Zweifel nur ein Freispruch infrage. Er monierte die einseitigen Ermittlungen, machte Widersprüche deutlich und geht davon aus, dass die in der Akte festgehaltenen Elemente nicht zu einer Verurteilung ausreichen. Er bat das Gericht, die Argumente gut abzuwägen, da für seinen Mandanten, der inzwischen der französischen Sprache mächtig ist und einer geregelten Arbeit nachgeht, viel auf dem Spiel stehe. Im Falle einer Verurteilung drohe ihm die Abschiebung in sein Heimatland. Die Probleme, mit denen das Kind zu kämpfen hat, könnten auch von Aggressionen herrühren, mit denen dieses schon vorher in der Familie konfrontiert worden sei. Der vorsitzende Richter will sein Urteil am 12. Februar verkünden.

Ein 19-jähriger Eupener war am Mittwoch vorgeladen worden, weil er Sex mit seiner damals 14-jährigen Freundin hatte, was der Gesetzgeber selbst bei Einvernehmlichkeit verbietet. Bislang hatte seine ehemalige Partnerin auch immer von Einvernehmen gesprochen, sodass er sich wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Minderjährige verantworten musste. Ihre Mutter, die Anzeige erstattet hatte, hatte zwar im Zuge der Ermittlungen von Vergewaltigung gesprochen, doch war die Tochter immer bei der Darstellung der Einvernehmlichkeit geblieben und hatte somit diese Aussage widerlegt.

Am Mittwoch vor dem Richter sagte sie nun, dass sie „nicht immer“ einverstanden gewesen sei, woraufhin dieser die Verhandlung abbrach, da die Ladung für den Beschuldigten auf „Vergewaltigung“ umqualifiziert werden muss. Er empfahl ihm nachdrücklich, sich einen Rechtsanwalt zu suchen und vertagte die Akte ohne neues Datum.

Ein weiterer Fall betraf einen 36-jährigen St.Vither, der wegen Vergewaltigung sowie Besitz von Kinderpornografie geladen worden war. Durch die Vernehmung von drei Zeugen wollte sich das Gericht ein umfangreiches Bild in dieser Akte verschaffen. Zwei der drei Zeugen erschienen aber nicht, sodass ihnen nun noch einmal am 12. Februar die Gelegenheit gegeben wird, Versäumtes nachzuholen. Ansonsten droht ihnen, von der Polizei persönlich am Wohnsitz abgeholt zu werden...

Betreiber einer Sportstätte muss sich verantworten.

Ein weiterer Punkt war ein Verfahren gegen den Betreiber einer Sportstätte im Norden Ostbelgiens. Dieser muss sich wegen Vergewaltigung, sexuellen Übergriffs und Voyeurismus verantworten. Die beteiligten Parteien einigten sich auf einen Fristenkalender, der sich bis in den Juli hinein zieht.

Die Verhandlung beraumte das Gericht für den 9. September an.

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