Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) wehrt sich gegen die Aussagen des Vivant-Parlamentariers Michael Balter, dass im Ministerium „fortlaufend“ mehr Beamte als vertragliche Mitarbeiter eingestellt würden. Ende Juni 2019 seien 185 Beamte und ebenso viele Vertragsbedienstete beschäftigt gewesen. Beim genaueren Blick auf die Zahlen fällt auf, dass die Anzahl der im Ministerium beschäftigten Beamten im Jahr 2017 deutlich gestiegen ist. Hintergrund seien zwei größere Auswahlverfahren in den letzten 20 Jahren für Beamte: das erste 2004, das zweite 2017, erläuterte Ministerpräsident Oliver Paasch nach einer schriftlichen Frage von Michael Balter. Infolge des Auswahlverfahrens vor zwei Jahren seien beispielsweise allein im Jahr 2017 78 Mitarbeiter verbeamtet worden: „Man kann feststellen, dass nur infolge von zwei Auswahlverfahren, zwischen denen im Übrigen 14 Jahre lagen, die Anzahl der Beamten deutlich gestiegen ist. Ich erinnere außerdem daran, dass das Auswahlverfahren von 2004 u.a. infolge einer Anmerkung des Rechnungshofes durchgeführt wurde, der ein Ungleichgewicht zwischen Beamten und Vertragsbediensteten festgestellt hatte“, wird der DG-Ministerpräsident in seiner Antwort zitiert.
Es stimme auch nicht, so Oliver Paasch weiter, dass die Beamten einen höheren Lohn erhielten als vertragliche Angestellte: „Auf Ebene des Ministeriums und der paragemeinschaftlichen Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Besoldung von Beamten und Vertragsbediensteten völlig identisch. Mit Inkrafttreten des neuen Dienstrechts des BRF am 1. Januar 2020 unterliegen alle Beamten und Vertragsbediensteten des Ministeriums und der paragemeinschaftlichen Einrichtungen derselben Besoldungsgrundlage.“ In seiner schriftlichen Frage hatte der Vivant-Abgeordnete Michael Balter unter anderem darauf verwiesen, dass die Finanzierung der Pensionszahlungen für Beamte ein völlig anderes System sei als die für Angestellte des Privatsektors oder der Selbstständigen: „Sie basiert nämlich auf der Entscheidung der Regierung, ihrem Personal eine Rente auszuzahlen, und nicht darauf, dass der Betroffene Pensionsansprüche aufbaut. Die Pensionszahlungen der Regierung werden als aufgeschobener Lohn angesehen und daher immer individuell berechnet. Sie können weder aufgeteilt noch verfremdet werden und sind in ihrer Höhe gleichbleibend, ungeachtet der Familiensituation.“ Michael Balter warnte ebenfalls vor steigenden Kosten durch den sogenannten Verantwortlichkeisbeitrag für die DG. Damit ist jene Summe gemeint, den Regionen und Gemeinschaften für Renten des eigenen Personals aufbringen müssen. Allein im nächsten Jahr belaufen sich die Kosten dafür auf rund 1,3 Millionen Euro. Diese werden in den nächsten Jahren aber deutlich steigen, so Balter, weil ab 2021 dieser Betrag jährlich um ein Zehntel der Summe, die die DG im Vorjahr für Personalkosten aufgebracht hat, erhöht werde. (sc)

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