Gedanken zur Handwerkausbildung

Der Staat und die Handwerksbetriebe investieren viel Geld und Zeit für die Ausbildung von einem jungen qualifizierten Handwerker. Sehr oft ist es aber so, dass der junge Handwerker bereits kurz nach der Ausbildung seine Arbeit kündigt, um in der Industrie, beim Staat, der Gemeinde, oder im benachbarten Ausland einen besser bezahlten Job anzunehmen. Dadurch geht dem Ausbildungsbetrieb eine eventuell dringend benötigte und teuer ausgebildete Arbeitskraft verloren.

Dem könnte man entgegenwirken, wenn man einen qualifizierten Handwerker für einen bestimmten Zeitraum komplett von der Lohnsteuer freistellt, wenn er nach der Ausbildung weiterhin im erlernten Handwerk oder in seinem Ausbildungsbetrieb arbeitet.

Kleine Handwerksbetriebe, die sich die Mühe machen einen jungen Menschen zu einem qualifizierten Handwerker auszubilden, können nicht die selben Gehälter zahlen wie Industrie oder Staat. Dadurch, dass man dem neuen qualifizierten Handwerker in einer Übergangszeit (komplett) von der Lohnsteuer freistellt, hat er am Ende des Monats ein identisches Gehalt, wie wenn er in der Industrie oder beim Staat arbeiten würde.

Sein erlerntes Fachwissen würde dem ursprünglichen Zweck erhalten bleiben. Eine Lohnsteuerfreistellung wäre genau genommen eine unkomplizierte und unbürokratische, pragmatische Subvention für qualifizierte Berufsanfänger, die dem erlernten Beruf erhalten bleiben. Außerdem wäre es eine Wertschätzung und Anerkennung für das erlernte Handwerk. Ideen, Vorschläge und konstruktive Kritik zu diesem Thema ausdrücklich erwünscht: kalbuschpaul@gmail.com.

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