Verstöße werden der zuständigen sanktionierenden Beamtin mitgeteilt und können mit Verwaltungsstrafen bis zu 250 Euro geahndet werden.
Die Verwaltungspolizeiliche Verordnung der Eifelgemeinden sieht u.a. folgende Bestimmungen vor.
Unterhalt Hecken
Verkehrsschilder, die Stromversorgung, das Kabelfernsehen, die öffentliche Beleuchtung, Elektro-, Telefon-, Fernsehverteilermasten und die Bürgersteige müssen frei bleiben.
Die durch das Beschneiden der Hecken entstandenen Abfälle müssen unverzüglich aufgehoben und weggeräumt werden.
Radwege und Bürgersteige müssen besenrein gesäubert werden.
Der Heckenschnitt muss mindestens einmal jährlich vor dem 1. November erfolgen.
Unterhalt Parzellen:
In geschlossenen Ortschaften oder Wohngebieten müssen Parzellen, die brach liegen, bebaut sind oder als Weideland dienen, einwandfrei sauber gehalten werden.
Im Prinzip müssen diese Parzellen zweimal jährlich gemäht oder gesäubert werden: das erste Mal vor dem 15. Juli und das zweite Mal vor dem 30. September.
Streunende Hunde:
Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt streunen zu lassen oder ihnen Auslauf zu öffentlichen oder privaten Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu gewähren. Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Hausnummern:
An der Straßenfassade jedes Gebäudes muss eine Hausnummer angebracht werden. Diese muss jederzeit von der Straße aus gut sichtbar sein. Bei Bedarf soll eine Reproduktion am Briefkasten angebracht werden.
Diese Bestimmungen dienen dazu, das Zusammenleben sicherer zu gestalten und die Lebensqualität in unseren Ortschaften zu erhalten.
Mehr Informationen im Netz unter www.eifelpolizei.be.

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