Richtigstellung

Vergangene Woche war im Bericht des GrenzEcho über die letzte Parlamentsdebatte zu lesen, dass nunmehr ein neues Dekret den Zugang von Menschen mit einer Einschränkung in Begleitung von Assitenztieren in öffentlichen Gebäuden regelt. Dies ist nicht richtig!

Der schlecht gewählte Titel des Dekrets vermittelt leider dem oberflächlichen Leser den Eindruck, es handele sich lediglich um den Zugang zu öffentlichen Gebäuden. Tatsächlich geht es aber ebenfalls um den Zugang zu privaten Örtlichkeiten. Bisher waren diese Zugangsregelungen in der DG (über eine seit Langem bestehende nationale Gesetzgebung ) lediglich für Räumlichkeiten im Lebensmittelbereich (Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte usw.) geklärt.

Das neue Dekret schließt endlich eine Gesetzeslücke in Belgien, indem es nunmehr auch für unsere Gemeinschaft die einzuhaltenden Regeln in allen anderen Bereichen (Sport-oder Kulturstätten, Geschäfte aller Art, Krankenhäuser usw.), die von Publikum besucht werden können, regelt. Unabhängig davon, ob es sich dabei um öffentliche oder um private Gebäude oder Orte handelt.

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment