„Im Fokus standen repressive wie präventive Maßnahmen“, erklärte Eric Hellebrandt, Sprecher der Polizeizone Weser-Göhl, dem Grenz-Echo auf Nachfrage.
Bei der Kontrollaktion, die von 10 bis 16 Uhr dauerte und bei der 40 Polizisten im Einsatz waren, wurden vor allem Autofahrer auffällig, die Mängel bei der technischen Kontrolle ihrer Fahrzeuge aufwiesen oder ohne Anlegen des Sicherheitsgurtes unterwegs waren. „Es waren eher die Klassiker, die im Laufe des Tages registriert wurden“, gab auch Eric Hellebrandt zu Protokoll.
Dabei hatten Verkehrssünder an diesem Tag „Glück im Unglück“. Wer nicht regelkonform unterwegs war, hatte die Wahl zwischen einem „Knöllchen“ und einer erzieherischen Maßnahme, denn neben repressiven Kontrollen wurde ebenfalls ein Augenmerk auf präventive Aspekte gelegt.
Hierzu kamen ein „Überschlagwagen“, der von der Provinz Lüttich zur Verfügung gestellt wurde, sogenannte Schockvideos, ein Bremstest und eine „Rauschbrille“ zum Einsatz. Jeder Fahrer, der nicht Träger des Sicherheitsgurtes war, hatte die Möglichkeit, sich einem dieser präventiven Maßnahmen zu unterziehen und somit ein zahlungspflichtiges Protokoll zu vermeiden.
Neben den angehaltenen Fahrern waren ebenfalls 62 Sekundarschüler aus Welkenraedt einer Einladung zur Kontrollstelle gefolgt, um die präventiven Maßnahmen zu testen.
Insgesamt wurden 960 Fahrzeuge kontrolliert. Die Beamten führten bei 392 Fahrern einen Alkoholtest durch. Ein Test war positiv. Sieben Fahrer wurden einem Drogentest unterzogen. Davon fielen drei positiv aus. Die Führerscheine der betroffenen Personen wurden sofort eingezogen.
Die Polizisten erstellten elf sofortige Erhebungen, weil die Fahrer ihr Mobiltelefon am Steuer benutzen, und eine wegen des Nichtbeachtens einer Ampel. Ein Fahrer erhielt ein Protokoll, weil er einen Fußgänger nicht über den Zebrastreifen gelassen hatte, und ein Motorradfahrer wurde protokolliert, weil er keine Schutzkleidung trug.
37 Personen wurden beim Fahren ohne Sicherheitsgurt erwischt. Lediglich eine Person weigerte sich, an den präventiven Maßnahmen teilzunehmen und wurde dementsprechend protokolliert.
Die Beamten erstellten außerdem zwei sofortige Erhebungen wegen Verstößen gegen die technischen Bestimmungen. Ein Pkw wurde bei der technischen Kontrolle sogar zwangsvorgeführt, da dessen Prüfbescheinigung seit dem Jahr 2016 abgelaufen war und das Fahrzeug erhebliche technische Mängel aufwies. (mcfly/red)

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