Kelmis: Mann bedroht Frau beim Gassigehen mit Taser

<p>Kelmis: Mann bedroht Frau beim Gassigehen mit Taser</p>
Illustrationsfoto: dpa

Am Dienstagabend um 21.35 Uhr führte eine 29-Jährige ihren Hund am Kelmiser Casinoweiher Gassi. Sie war nicht die einzige, die zu später Stunde mit dem Vierbeiner unterwegs war. Am Weiher traf sie auf einen Mann, der ebenfalls mit zwei Hunden spazierte. Die beiden Hunde des 63-jährigen Mannes reagierten aggressiv auf den Hund der Frau. Die Frau bat den anderen Spaziergänger daher, seine Hunde unter Kontrolle zu halten. Da es aber für die Frau den Anschein machte, als ob dies dem Mann nicht gelänge, stellt sie sich schützend zwischen ihren Hund und die Hunde des Mannes. Daraufhin holte der 63-Jährige kurzerhand einen Taser aus seiner Tasche und betätigt diesen mehrfach in Richtung der Frau, ohne sie jedoch zu berühren.

Als Taser bezeichnet man ein pistolenähnliches Elektroimpulsgerät. Die damit beschossene Person wird elektrischen Impulsen ausgesetzt, wodurch sie für die Dauer des Stromflusses stark bis vollständig immobilisiert ist. Man spricht auch von einem Elektroschocker. In Belgien gelten Taser als verbotene Waffen.

Polizeisprecher Eric Hellebrandt erklärte: „Man darf einen Taser als Bürger nicht bei sich führen. Es kommt eher selten vor, dass wir die Nutzung oder den Besitz eines Tasers feststellen. Es verhält sich damit wie mit Pfefferspray, das in Belgien ebenfalls verboten ist. Dennoch tragen viele Frauen es in der Handtasche. Solange es nicht zum Einsatz kommt, bekommt die Polizei davon aber nichts mit.“

In diesem Fall kam es nicht dazu, dass die Frau von einem elektrischen Stoß getroffen wurde. Nicht nur der Besitz der Waffe gilt jedoch als verboten. Auch die Bedrohung alleine sei schon als Straftat zu werten, so Hellebrandt: „Egal ob mit einem Stock, einem Messer oder eben mit einem Taser: Diese Vorgehensweise gegen einen Mitbürger ist gesetzlich nicht erlaubt.“

Nachdem er die Frau noch beleidigt hat, drehte der aufgebrachte Hundehalter sich um und ging seines Weges. Die Frau wandte sich im Nachhinein an die Polizei. Laut Pressesprecher Eric Hellebrandt „die richtige Vorgehensweise“. Niemand müsse sich von einem anderen auf solche Art angehen lassen.

Die Beamten der Zone Weser-Göhl begaben sich zum Wohnsitz des Mannes. Dieser übergab den Polizisten den Taser. Gegen den Mann wird nun ein Verfahren eingeleitet. Es liegt in der Hand der Staatsanwaltschaft, wie in dem Fall weiter vorgegangen wird. (red/nawi)

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