Im Mittelpunkt dieser Anhörung stehe die Einsetzung einer Expertengruppe, die das Strafvollstreckungsgericht u. a. über die möglichen Gefahren aufklären soll, die mit einer Freilassung einhergehen. Ziel sei es, „ein detailliertes psychiatrisches Profil zu erstellen, damit das Gericht in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden kann“, so der Anwalt. Auch sollen die Experten sich mit der Frage nach dem Risiko eines Rückfalls befassen.
Marc Dutroux ist im Jahr 2004 wegen der Tötung von Julie, Mélissa, An und Eefje zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Theoretisch hätte er ab Ende April 2013 das Gefängnis verlassen können, aber sein Antrag auf eine Freilassung unter elektronischer Überwachung wurde bisher abgelehnt.
Das ist nichts Ungewöhnliches, da Dutroux zusätzlich zur Gefängnisstrafe auch noch zehn Jahre der Regierung zur Verfügung steht. Dank dieser Zusatzstrafe kann eine Entlassung aus der Haft nach Absitzen der Hauptstrafe hinausgezögert werden.
Erst am Montag hatte das Strafvollstreckungsgericht die mit Auflagen verbundene vorzeitige Haftenlassung von Dutroux-Komplize Michel Lelièvre beschlossen. (belga/um)

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