Ein Jahr zuvor war ein entsprechender Antrag abgelehnt worden, weil der Inhaftierte keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte. Eine Meldeadresse ist jedoch die Mindestanforderung, um eine elektronische Fußfessel beantragen zu können. Lelièvres Anwalt Benjamine Bovy ist zuversichtlich, dass dem Antrag diesmal stattgegeben wird.
Der 48-jährige Michel Lelièvre war im Jahr 2004 wegen der Beteiligung an der Entführung von Sabine, Laetitia, An und Eefje zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt worden. (belga)

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